2. Bundesliga

Osnabrück: Einspruch gegen Geldstrafen wegen DFL-Investor

"Entspricht in keiner Weise unserem Demokratieverständnis"

"Grundprinzip ad absurdum geführt": Osnabrücker Einspruch gegen Investorenprotest-Strafen

Der VfL Osnabrück hat Einspruch gegen die 20.000-Euro-Strafe vom DFB erhoben.

Der VfL Osnabrück hat Einspruch gegen die 20.000-Euro-Strafe vom DFB erhoben. IMAGO/Nordphoto

Nachdem die DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den Einstieg eines DFL-Investors gestimmt hatte, kam es landesweit in etlichen Stadien zu Protesten, die mit dem Ende der Verhandlungen bezüglich einer strategischen Partnerschaft im Februar endeten.

Gut einen Monat später hatte der DFB-Kontrollausschuss verkündet, mit Geldstrafen gegen die Proteste vorzugehen, und sprach in den vergangenen Tagen mehrfach Urteile gegen sämtliche Erst- und Zweitligisten aus. Dabei arbeitete der Fußball-Bund mit Pauschalbeiträgen, die "je nach Liga und Länge der Spielunterbrechungen" unterschiedlich hoch ausfielen.

Es geht um 20.000 Euro - und das Prinzip

Der VfL Osnabrück wurde im Zuge dessen mit einer Strafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Der DFB bezieht sich in seiner Mitteilung hierbei auf Protest-Aktionen des VfL-Anhangs bei den Auswärtsspielen in Nürnberg und Elversberg sowie beim Heimspiel gegen Hansa Rostock, als "diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle" auf den Platz geworfen wurden und für zusammengerechnet 15 Minuten Spielunterbrechung gesorgt haben.

Auf das am Montagnachmittag verkündete Urteil reagierten die Osnabrücker am Dienstagmorgen mit einer Pressemitteilung, in der man klarstellte, dem Urteil nicht zugestimmt und Einspruch gegen die Geldstrafe eingelegt zu haben.

"Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", sagt Dr. Michael Welling, der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück. "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen. Dieser Fall zeigt zudem in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört. Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang."

VfL: Proteste behandeln "Kernfrage des deutschen Fußballs"

"Mit Blick auf die Hintergründe der Proteste negiert der DFB in seinem schematischen Vorgehen dabei, dass es sich hier nicht um standort-, liga- oder klubbezogene Aspekte gehandelt hat, sondern um eine Kernfrage des deutschen Fußballs selbst", führt der Zweitligist in seiner Mitteilung weiter aus. "Es wird nicht berücksichtigt, dass sich die Proteste in den Stadien sowohl gegen die Investorenpläne der DFL, dabei aber auch gegen die in diesem Kontext sich offenbarende problematische Auslegung bzw. Anwendung der 50+1-Regel gerichtet haben - eine vielbeachtete Regel des DFB selbst, die im Kontext der Proteste auch nochmals durch den DFB in ihrer Bedeutung hervorgehoben wurde."

"Wenn sich klubunabhängig Fans mit den friedlichen Protesten für die Wahrung der 50+1-Regel und damit den deutschen Fußball einsetzen, stellt sich einmal mehr die Frage der Zuordnungsbarkeit, die der VfL in seiner Stellungnahme bereits aufgeworfen hat und auf die in der Urteilsbegründung nicht eingegangen wurde." Bereits Anfang Februar hatten sich die Osnabrücker in einem Schreiben bezüglich des Abstimmungsprozesses klar positioniert.

kmx

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